FG Münster: Unselbstständige Stiftungen sind keine Leistungsempfänger

4. Juli 2022
Unselbstständige Stiftungen können nach einem Urteil des FG Münster im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinn sein.